Lista de verificación para nuestros clientes

Aufgrund gestiegener Dokumentationspflichten verlangen die deutschen Finanzbehörden ab sofort bei Exporten in EU-Mitgliedsstaaten folgende Unterlagen und Informationen:

  1. Vollständige und exakte Firmenanschrift, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Angabe des/r Gewerbezweigs / Branche und falls vorhanden Webadresse, Visitenkarte, etc.
  2. Europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  3. Auszug aus dem Handelsregister, Gewerbenachweis oder amtlichen Firmennachweis (z.B. durch Handelskammer) in Kopie
  4. Passkopie des Eigentümers/ Gesellschafters/ Geschäftsführers und
  5. von ihm unterschriebene Abholvollmacht im Original, möglichst mit Stempel, für den abholenden Fahrer