Checkliste für Export von Nutzfahrzeugen
Aufgrund gestiegener Dokumentationspflichten verlangen die deutschen Finanzbehörden ab sofort bei Exporten in EU-Mitgliedsstaaten folgende Unterlagen und Informationen:
- Vollständige und exakte Firmenanschrift, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Angabe des/r Gewerbezweigs / Branche und falls vorhanden Webadresse, Visitenkarte, etc.
- Europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Auszug aus dem Handelsregister, Gewerbenachweis oder amtlichen Firmennachweis (z.B. durch Handelskammer) Original o. beglaubigte Abschrift
- Passkopie des Eigentümers/ Gesellschafters/ Geschäftsführers und
- von ihm unterschriebene Abholvollmacht im Original, möglichst mit Stempel, für den abholenden Fahrer